VERTREIBUNG

Die Heimat der Sudetendeutschen liegt in den Randgebieten der heutigen Tschechischen Republik. Ihre Vorfahren kamen in der Zeit der mittelalterlichen deutschen Ostsiedlung vor allem aus Österreich, Altbayern, Franken, Sachsen, Thüringen und Hessen nach Böhmen, Mähren und Schlesien auf Einladung der dortigen Herzöge bzw. Markgrafen.

Diese „Sudetenländer“ waren Teil des Deutschen Reiches bzw. des Kaiserreichs Österreich bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Von 1918 bis 1938 gehörten sie zur Tschechoslowakischen Republik. Infolge des Münchner Abkommens wurden die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der Tschechoslowakei im Oktober 1938 an das Deutsche Reich angegliedert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die mehr als 3 Millionen Sudetendeutschen in den Jahren 1945/46 aus ihrer Heimat vertrieben. Ca. 200.000 Menschen verloren dabei ihr Leben. Damit endete eine 800-jährige Nachbarschaft von Deutschen und Tschechen in den ehemaligen „Ländern der böhmischen Krone“.

Die meisten Sudetendeutschen und ihre Nachfahren leben in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1950 hat der Deutsche Bundestag eine Obhutserklärung über die aus der damaligen Tschechoslowakei vertriebenen Deutschen beschlossen. Der Freistaat Bayern hat im Jahre 1954 „eingedenk der jahrhundertealten historischen und kulturellen Bindungen ... und als Zeichen der Anerkennung ... der Verdienste der Mitbürger aus dem Sudetenland“ die Schirmherrschaft über die Sudetendeutsche Volksgruppe übernommen und betrachtet sie als den „Vierten Stamm“ in Bayern.

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